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HessenGericht erlaubt Abschuss von Jungwölfen

28.09.2026, 12:49 Uhr
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Naturschutzverbände scheitern mit Eilanträgen gegen die umstrittene Allgemeinverfügung zum Abschuss von Wölfen. Im Lahn-Dill-Kreis dürfen nun Tiere "entnommen" werden.

Kassel (dpa/lhe) - Der Abschluss von Jungwölfen im Lahn-Dill-Kreis ist zulässig. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden. Die "letale Entnahme" von vier juvenilen Wölfen sowie eine Eingrenzung des Jagdgebiets auf diesen Kreis sei rechtlich nicht zu beanstanden, teilte der VGH mit.

Der für das Jagdrecht zuständige Senat wies damit die Beschwerden dreier Umwelt- und Naturschutzvereinigungen zurück. Diese waren gegen zwei vorherige Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Kassel vorgegangen.

Umstrittene Allgemeinverfügung

Die Vorgeschichte: Das Regierungspräsidium Kassel hatte Ende Juni dieses Jahres eine Allgemeinverfügung erlassen, einen "revierübergreifenden Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027". Sie erlaubt für die Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober im Lahn-Dill-Kreis den Abschuss von insgesamt vier juvenilen Wölfen. Weil auf diese Zahl nach Angaben des RP zwei tot aufgefundene Wölfe angerechnet werden, bleibt es faktisch bei der Möglichkeit, noch zwei Jungwölfe zu erlegen.

Die Naturschutzorganisationen wollten den Abschluss verhindern und reichten Eilanträge beim Verwaltungsgericht ein. Das Gericht lehnte diese ab. Danach zogen die Kläger in die nächste Instanz, vor den VHG.

Keine rechtlichen Bedenken

Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Allgemeinverfügung, "gemessen am Beschwerdevorbringen, keinen rechtlichen Bedenken begegne". Insbesondere sei das Regierungspräsidium berechtigt gewesen, zur Beurteilung der Frage, ob der Erhaltungszustand der Tierart Wolf in Hessen günstig ist, maßgeblich auf Fauna-Flora-Habitat-Bericht 2025 abzustellen.

Der hessische Wolfsmanagementplan ist politisch umstritten. Demnach dürfen bis zu 40 Prozent der Jungtiere im Land in einer Jagdzeit zum Abschuss freigegeben werden. Das Land verweist auf den Schutz von Weidetierhaltern und auf ein aus seiner Sicht rechtmäßiges Bestandsmanagement.

Im März war der Wolf in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Seither können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet - wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Hessen hatte bereits im Herbst 2024 sein Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.

Quelle: dpa

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