Regionalnachrichten

Mecklenburg-VorpommernArmbrustschütze wegen Totschlags verurteilt

27.10.2026, 15:19 Uhr
image
(Foto: Helmut Reuter/dpa)

Dem tödlichen Schuss aus der Armbrust gingen heftige Streitereien mit gegenseitigen Todesdrohungen voraus. Einer der beiden Nachbarn ist tot - der andere wird nun zu jahrelanger Haft verurteilt.

Neubrandenburg (dpa/mv) - Ein 51-Jähriger ist wegen Totschlags vom Landgericht Neubrandenburg zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen hat, dass der Mann im April dieses Jahres in Neustrelitz einen Nachbarn im Streit mit einer Armbrust erschossen hat. Der Angeklagte habe ihn dabei treffen wollen und die Tötung zumindest billigend in Kauf genommen, sagte Richter Benjamin Beischer.

Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf minderschweren Totschlag und eine Haftstrafe von maximal fünf Jahren. Der Angeklagte selbst nutzte vor dem Urteil die Chance zum letzten Wort und betonte: "Ich wollte ihn nicht töten. Das war nicht meine Absicht."

"Ich mach' Dich kalt"

Aus Sicht des Gerichtes handelt es sich bei der Tat nicht um einen minderschweren Fall. Der Angeklagte sei zwar mit mindestens zwei Promille alkoholisiert gewesen, eine eingeschränkte Schuldfähigkeit habe aber nicht vorgelegen. Das 32 Jahre alte Opfer und der Angeklagte kannten sich seit Jahren und hatten sich über WhatsApp einen heftigen Schlagabtausch geliefert und gegenseitig wüst beschimpft.

"Ich komm' jetzt runter und mach' Dich kalt", machte der Angeklagte seinem Opfer am Tattag, dem 18. April, in einer Sprachnachricht klar. Der Geschädigte wiederum drohte ihm zuvor: "Leg Dich nicht mit mir an. Ich werde Dich sofort umbringen, damit Du Bescheid weißt." Beide hatten zuvor gemeinsam Alkohol getrunken.

Der Geschädigte hatte an dem Tag laut Gericht etwa zehn Dosen Bier, der 51-Jährige zehn bis elf 0,5-Liter-Flaschen Bier intus. Eigentlich war ein gemeinsamer Grillabend geplant gewesen, woraus aber nichts wurde. Stattdessen gerieten beide arg aneinander. Nach den Sprachnachrichten ging der Angeklagte zum Maschendrahtzaun, der beide Grundstücke in dem zu Neustrelitz gehörenden Ort Prälank trennte, und hatte eine bereits gespannte Armbrust dabei.

40 Zentimeter langer Pfeil

Am Zaun begegneten sich die Kontrahenten. Wie genau es letztlich zu dem tödlichen Schuss des Angeklagten aus zwei bis drei Metern Entfernung kam, blieb unklar. Am Ende lag der 32-Jährige tot am Boden. Der etwa 40 Zentimeter lange Pfeil hatte den Mann an der rechten Halsseite getroffen. Der mehrschneidige Metallbolzen an der Spitze durchtrennte die Schlagader und blieb im Halswirbel stecken, wie das rechtsmedizinische Gutachten ergab. Der Mann sei verblutet und schnell gestorben.

Im Laufe des Prozesses hatte der 51-Jährige, der sich seit dem 19. April in Untersuchungshaft befindet, die Tat weitgehend gestanden. Er hatte aber immer wieder betont, dass er den Mann nicht habe töten wollen und die Armbrust nur zum Schutz mitgenommen habe. Er selbst hatte damals auf Anraten seines Anwalts die Polizei über den Notruf alarmiert.

Kurzfristiger Antrag

Die psychologische Sachverständige hatte es am vorletzten Prozesstag als wahrscheinlich bezeichnet, dass der Angeklagte auch nach der Tat noch Alkohol getrunken habe. Es habe bei ihm aber keine massiven Ausfallerscheinungen gegeben. Die Gutachterin ging von einem Blutalkoholwert von mindestens zwei Promille aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Binnen einer Woche kann Revision beantragt werden. Einen von den Angehörigen des Opfers aus Serbien kurzfristig gestellten sogenannten Adhäsionsantrag nahm die Kammer des Landgerichts nicht zur Entscheidung an. Das Strafverfahren sei dafür ungeeignet. Zudem wäre der Urteilsspruch dadurch erheblich verzögert worden, begründete der Richter die Entscheidung. Für den Antrag, mit dem Schadens- oder Schmerzensgeldforderungen geltend gemacht werden können, stehe aber der zivilrechtliche Weg offen.

Quelle: dpa

Regionales