ThüringenGericht: Windenergie-Regionalplan unwirksam

Nach einem Gerichtsurteil ist der bisherige Windenergie-Plan in Ostthüringen nichtig. Wie es zu der Entscheidung kam und wie es weitergeht.
Weimar (dpa/th) - Das Oberverwaltungsgericht hat einen Vorgabenplan zum Bau von Windkraftanlagen in Ostthüringen für unwirksam erklärt. Mit der Entscheidung von Dienstag kippte der zuständige Senat in Weimar den sechs Jahre alten Teil zur Windenergie des Regionalplans Ostthüringen. Das geht aus einer Mitteilung des OVG hervor.
In diesem Teil des Regionalplans legte die zuständige Planungsgemeinschaft Ostthüringen sogenannte Vorranggebiete für Windenergie fest – und auch Tabuzonen, in denen keine Windräder errichtet werden können.
Zwei Unternehmen sind gegen diesen Plan vorgegangen. Sie wollen außerhalb der Vorranggebiete Windräder bauen. In Weimar entschied der fünfte Senat nun in zwei sogenannten Normenkontrollverfahren in der Sache.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Demnach hat der Senat sogenannte Abwägungsfehler festgestellt: Bestimmte Landschaftsschutzgebiete wurden in den Plänen als Tabuzonen für die Errichtung von Windrädern festgelegt, darunter auch Waldflächen. Um diese festzulegen, sei aber für jedes Gebiet eine genaue Prüfung notwendig. Die für den Regionalplan zuständige Planungsgemeinschaft habe aber nicht ausreichend dokumentiert, dass sie diese Einzelfallprüfungen tatsächlich durchgeführt habe, so die Sicht des Senats. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Der Leiter der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen Tim Buchner, sagte, dass die Gemeinschaft die Zustellung des schriftlichen Urteils abwarte, um darüber zu entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlege.
Buchner zufolge verliert der aktuelle Plan zur Windenergie ohnehin spätestens Anfang 2028 seine Gültigkeit. Denn inzwischen gibt es neue Vorgaben seitens des Bundes und des Landes, weshalb derzeit ein neuer Plan erstellt werde. Im bisherigen Teilplan seien 0,4 Prozent der Fläche als Vorranggebiet zur Nutzung für Windenergie vorgesehen. Im neuen Plan werde der Umfang der Vorranggebiete absehbar größer ausfallen.